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Casino Davos KYC / AML Richtlinie

Diese Richtlinie beschreibt die gesetzlichen Pflichten von Casino Davos zur Identitätsprüfung und Geldwäschereibekämpfung.

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  1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlage

Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren von Casino Davos zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie zur Durchführung der Kundenidentifikation (Know Your Customer, KYC). Grundlage bildet das Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Casino Davos AG betreibt das landbasierte Casino in Davos Platz, Kanton Graubünden, und verfügt über eine staatliche Konzession zum Betrieb eines Casinos in der Schweiz. Alle Personen, die das Casino betreten oder an Spielen teilnehmen möchten, unterliegen den nachfolgend beschriebenen Prüfpflichten.

2. Identitätsprüfung beim Zutritt (KYC)

2.1 Pflicht zur Vorlage eines Ausweisdokuments

Jede Person, die Casino Davos betreten möchte, ist verpflichtet, beim ersten Besuch ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild vorzulegen. Die Identifikationsdaten werden beim Erstbesuch erfasst und gespeichert. Diese Pflicht gilt seit dem 1. Januar 2008 für alle Gäste ohne Ausnahme.

2.2 Akzeptierte Ausweisdokumente

Folgende Dokumente werden als Nachweis der Identität anerkannt:

  • Schweizer Identitätskarte (ausgestellt durch Schweizer Behörden)
  • Schweizer Reisepass (ausgestellt durch Schweizer Behörden)
  • Schweizer Führerausweis (ausgestellt durch Schweizer Behörden)
  • Identitätskarte oder Reisepass eines EU- / EFTA-Staates (ausgestellt durch die zuständige Behörde des Ausstellerstaates)
  • Reisepass eines Nicht-EU- / Nicht-EFTA-Staates (ausgestellt durch die zuständige Behörde des Ausstellerstaates)

Kopien von Ausweisdokumenten sowie digitale Versionen auf mobilen Geräten oder als Bildschirmfoto werden nicht akzeptiert. Es ist ausschließlich das physische Originaldokument vorzulegen.

2.3 Datenerfassung und Speicherung

Die bei der Identitätsprüfung erhobenen Daten werden von Casino Davos AG als verantwortlicher Stelle verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Aufbewahrungsfristen und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung von Casino Davos geregelt.

3. Sperrliste und Zutrittsbeschränkungen

3.1 Nationales Spielersperrregister

Personen, die im nationalen Spielersperrregister der Schweiz eingetragen sind, ist der Zutritt zu Casino Davos nicht gestattet. Casino Davos ist gesetzlich verpflichtet, einen Abgleich mit diesem Register durchzuführen. Betroffene Personen werden beim Zutrittsversuch abgewiesen. Die Eintragung in das Sperrregister kann auf eigenen Antrag oder durch behördliche Anordnung erfolgen.

3.2 Weitere Zutrittsbeschränkungen

Casino Davos behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, wenn die Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, das vorgelegte Ausweisdokument abgelaufen oder beschädigt ist oder andere gesetzliche Gründe vorliegen.

4. Geldwäschereibekämpfung (AML)

4.1 Risikobasierte Prüfung

Im Rahmen der gesetzlichen Pflichten wird ein risikobasierter Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung angewendet. Dieser Ansatz verpflichtet Casino Davos, bei Vorliegen bestimmter Risikoindikatoren oder bei Überschreitung definierter Schwellenwerte zusätzliche Prüfmaßnahmen einzuleiten.

4.2 Anforderung von Nachweisen zur Mittelherkunft

Zur Erfüllung der Pflichten nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz ist Casino Davos berechtigt, von Gästen ergänzende Unterlagen zur Mittelherkunft anzufordern. Dazu können insbesondere gehören:

  • Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise
  • Nachweise über Vermögenswerte oder Kapitalquellen
  • Steuerunterlagen oder vergleichbare Dokumente

Die Anforderung solcher Unterlagen erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Verpflichtungen und nicht nach Ermessen des Personals ohne sachlichen Anlass. Gäste sind verpflichtet, die angeforderten Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß vorzulegen. Bei Nichtvorlage kann die Teilnahme am Spielbetrieb verweigert werden.

4.3 Meldepflichten

Casino Davos ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung den zuständigen Schweizer Behörden zu melden. Diese Meldepflicht besteht unabhängig von der Höhe der betroffenen Beträge und gilt auch dann, wenn eine Transaktion nicht abgeschlossen wurde.

5. Konzession und Aufsicht

Casino Davos AG betreibt das Casino auf Grundlage einer staatlichen Konzession, die durch die zuständigen Schweizer Behörden erteilt wurde. Der Betrieb unterliegt der laufenden Aufsicht durch die zuständige Regulierungsbehörde. Die vorliegende KYC / AML Richtlinie ist Bestandteil des regulatorischen Rahmens, dem Casino Davos als konzessionierter Betreiber unterliegt.

6. Kontakt

Bei Fragen zu dieser Richtlinie oder zu den Verfahren der Identitätsprüfung und Geldwäschereibekämpfung kann Casino Davos AG wie folgt kontaktiert werden:

Casino Davos AG
Promenade 63
7270 Davos Platz, Graubünden, Schweiz

E-Mail: [email protected]
Telefon: +41 81 410 03 03
Website: casinodavos.ch